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Kirchliche Bestattung

Sonne bricht durch die Wolken

Sie haben – plötzlich und unerwartet oder nach langer Krankheit – einen lieben Menschen verloren? 
Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus und begleiten Sie gern in dieser schwierigen Zeit.

Wer einen Angehörigen durch Tod verliert, benachrichtigt zunächst die Stadt Winterthur. Diese hat dafür ein eigenes Amt eingerichtet. Sie finden es am Eingang zum Friedhof Rosenberg: Friedhofverwaltung, Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur, Telefon 052 267 30 30. Es ist von Montag bis Freitag zu üblichen Bürozeiten geöffnet: Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Am Wochenende oder Feiertag steht ein Pikettdienst bei der Stadtpolizei Winterthur zur Verfügung: Telefon 052 267 51 52.
Bringen Sie zur Friedhofsverwaltung bitte folgende Papiere mit: die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person, Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person.

Der Abschied am Grab erfolgt in Winterthur normalerweise zeitlich vor der Trauerfeier in einer Kirche oder Friedhofskapelle. Särge dürfen ausschliesslich im Friedhof aufgebahrt werden – nicht in der Kirche. Für Urnen besteht keine solche Regelung. Sie müssen auch nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Bei der Meldung des Todesfalles auf der Friedhofsverwaltung werden in der Regel Ort und Zeitpunkt für die Beerdigung und die Trauerfeier festgelegt. Zur Sicherheit ist ein Anruf beim betreffenden Pfarramt ratsam. 
Grundsätzlich ist für einen Todesfall das Wohnortspfarramt der verstorbenen Person zuständig. Wenn jemand zuletzt in einem Alters- oder Pflegeheim zu Hause gewesen ist, gilt die letzte selbständige Adresse vor dem Heimaufenthalt (Seniorenresidenzen werden jedoch als Wohnorte betrachtet).

Wenn die Beerdigung an einem anderen Ort und/oder mit einem von den Angehörigen gewählten Seelsorgenden stattfinden soll, richten Sie bitte möglichst schnell entsprechende Anfragen an den Wunschort beziehungsweise «Wunschpfarrer» (so der dafür übliche Ausdruck auf der Friedhofverwaltung).

Die Trauerfeier kann in einer Kirche oder Friedhofkapelle stattfinden. Sie besteht aus einem Wortgottesdienst oder einer Eucharistiefeier (Messe) und wird vorgängig mit der zuständigen Seelsorgerin beziehungsweise dem zuständigen Seelsorger besprochen. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie: Soll es einen Lebenslauf geben? Wenn ja: Wer verfasst ihn und wer liest ihn vor? Werden gemeinsam Lieder gesungen?

In der Kirche stellt das Pfarramt, in der Friedhofkapelle die Stadt die Organistin beziehungsweise den Organisten. Sind darüber hinaus Musizierende oder Singende vorgesehen (welche von der Trauerfamilie engagiert werden müssen)? Welche sonstigen Wünsche und Anliegen möchten die Angehörigen einbringen (zum Beispiel bezüglich Texte, Kollekte oder Blumenschmuck)?
Zuweilen wird mit dem Pfarramt auch ein «Jahresgedächtnis» vereinbart. Das bedeutet, dass für die verstorbene Person an einem dafür festzulegenden Datum im Gottesdienst der Pfarrei gebetet wird.

Der Herr vollende an dir, was er in der Taufe begonnen hat…

In der kirchlichen Bestattung nehmen wir Abschied von unseren Verstorbenen in dieser Welt und vertrauen sie Gottes Hand an. Im Anschluss an die Bestattungsmeldung nehmen wir Kontakt mit den Hinterbliebenen auf, um die Trauerfeier vorzubereiten.

Kontakt

Klaus Meyer

Pfarrer

Ursula Erni

Sekretärin

Renate Ballmann

Sekretärin